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Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von digitaldruckpartner.at Florian Maier

I. Geltungsbereich

Diese Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche geschäftliche Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Spätestens mit Entgegennahme unserer Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen, soweit nichts anderes oder gesondertes vereinbart wurde, als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf deren Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann explizit nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Die Rechte des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag sind nicht übertragbar.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen beruht nicht auf Gültigkeit des Vertrages.

In Hinsicht auf elektronische Bestellungen weisen wir ausdrücklich darauf hin, das Vertragstexte nicht gespeichert und somit auch nachträglich nicht mehr einsehbar sind (§ 9 ECG) .

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
In Angeboten genannte Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

Zeichen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, auch Angaben der Lieferwerke, sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eine Nachprüfung unsererseits muß nicht erfolgen.
Soweit uns der Kunde Maße, Abmessungen, Muster, Vorlagen, technische Unterlagen, Datenträger oder dergleichen übergibt, sind wir nicht verpflichtet, diese zu überprüfen. Auch sind wir nicht verpflichtet, die Zweckmäßigkeit von Angeboten zu überprüfen.
An den zum Angebot gehörenden Abbildungen, Zeichnungen, Unterlagen sowie Modellen behalten wir uns das Alleineigentum und Urheberecht vor. Sie sind nur annähernd maß gebend, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten Preisangaben ab Werk und schliessen den Versand, Transport und Verpackung nicht mit ein. Bei Onlinebestellungen wird der für die jeweiligen Artikel betreffende Versandpreis automatisch gemäß der Artikelspezifikationen mit berechnet.

Preise für einzelne Positionen eines Angebots haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages.

Entwurfs-, Probe- oder Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen und Sonderproduktionen und Konfektionen werden stets gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil der im Angebot angebotenen Leistung. Eine Berechnung erfolgt auch dann, wenn der eigentliche Auftrag nicht zu Stande kommt. Angefertigte Muster, Entwürfe und Materialien bleiben in jedem Fall im Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber sorgt für die einwandfreie Übermittlung aller zur Angebotserstellung notwendiger Daten und übernimmt hierfür die Kosten. Für etwaige Übertragungsfehler oder unvollständige Daten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung.

3. Auftragsbestätigung

Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Mitarbeiter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne von § 443 BGB oder sonstige Garantien liegen nur dann vor, wenn solche von uns ausdrücklich schriftlich gemacht worden sind.
Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigen Menge und Einhaltung der Maße und Volumen.
Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitpunkt von mehr als vier Monaten liegt.

4. Lieferung & Rechnungslegung

Voraussichtliche Liefertermine sind ca. Termine und keinesfalls verbindlich. Expresslieferungen werden nur mit 20 % Aufschlag berechnet (siehe Angebot). Erfüllungs- und Leistungsort ist 2013 Langenzersdorf.

Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart bei Neukunden gegen Vorauskasse, bei Bestandskunden nach ausdrücklicher Vereinbarung auf Rechnung. Verladung, Versand und Transport erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Unser Kunde ist verpflichtet, soweit dies technisch erforderlich ist, die zum Abladen erforderlichen Maschinen, Geräte oder Mitarbeiter zu stellen.

Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Sie gelten als selbstständige Lieferung.
Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten, wenn sie vom Kunden nicht ausdrücklich vorgegeben ist.
Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mangelfreiheit zu prüfen. Wir streben grundsätzlich eine faltenfreie und knickfreie Lieferung an, können sie allerdings nicht garantieren.

Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden der Kunden verzögert, so lagern wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versandt gleich.
Mehr- oder Minderliefungen bis zu 10 % werden vom Auftraggeber akzeptiert.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote; Rohstoff-und Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transports oder sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten. Wird durch die genannten Ergebnisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Auftraggeber kann von vom Auftragnehmer die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb angemessener Frist liefern oder zurücktreten wollen. Erklärt der Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Auftraggeber seinerseits hinsichtlich des nicht erfüllten Teiles der Lieferung zurücktreten.

Auf Wunsch des Auftraggebers sind wir berechtigt, zu Lasten des Kunden eine Transport und Bruchversicherung abzuschließen. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich nach Art und Umfang beweiskräftig zu bestätigen.

Der Versicherungsschutz pro Paket beträgt 500,00 EUR brutto bei Versand mit DPD. Wird eine höhere Versicherungssumme gewünscht, muss dies schriftlich und bei Auftragsvergabe angezeigt werden. Die Mehrkosten trägt in jedem Falle der Auftraggeber.

Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen. Dies gilt explizit auch für Standardprodukte mit individuellem Aufdruck ( Druckdaten vom Auftraggeber ) .

Sämtliche im Auftrage unserer Auftraggeber auftragsbezogene tätigen Personen wie Mitarbeiter, Architekten sowie Auftraggeber unseres Kunden gelten als vom Kunden bevollmächtigt, Anweisungen und Erklärungen hinsichtlich des Auftrages uns zu erteilen.

Sollte der Auftraggeber von ihm beizustellende Druckdaten nicht rechtzeitig übergeben oder sind die übergebenen Druckdaten zur Produktion nicht uneingeschränkt verwendbar, so dass sie der Bearbeitung bedürfen, so behalten wir uns das Recht vor, die Druckdaten, sofern möglich, selbst zu erstellen bzw. zu überarbeiten oder dies von Dritten durchführen zu lassen. In diesem Fall sind wir berechtigt, entstehende Kosten oder Aufwand dem Auftraggeber weiterzuberechnen. Führen wir eine Überarbeitung aus, sind wir berechtigt, hierfür einen Stundensatz von 80,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.

Wir fakturieren unsere Leistungen an dem Tag, an dem wir - auch teilweise - liefern, für den Auftraggeber einlagern oder zur Abholung bereithalten. Die Rechnungslegung erfolgt in Euro. Der Rechnungspreis kann unter Umständen vom Bestellpreis abweichen, sofern nachträgliche Änderungen, Beauftragungen oder Andrucke usw. durch den Auftraggeber oder durch auftragsbezogene Personen eingetreten sind.

5. Montage

Vor Montagebeginn ist unserem vor Ort tätigen Montageleiter ein verantwortlicher Baustellenleiter zu nennen. Alle Zufahrtsflächen und Zufahrtswege sowie Arbeitsflächen müssen zugänglich sein. Zu verklebende und zu folierende Flächen müssen frei von Staub, Fett, Verunreiningungen und frei von ggf alten Aufklebern sein. Das Entfernen alter Beschriftungselemente ist, sofern nicht explizit im Auftrag vereinbart nicht Gegenstand von Montageleistungen und wird auch nachträglich zum Stundensatz von 60,00 Euro pro Mitarbeiter verrechnet. Eine Verrechung erfolgt ausdrücklich auch dann je anwesendem Mitarbeiter, wenn durch unvorhergesehene notwendige Vorarbeit ( Entfernen von Altaufklebern / Reinigung der Flächen etc. ) zusätzliche Mitarbeiter bis zur Vollendung der Vorarbeiten warten müssen. Ausreichende Lagerflächen zur Lagerung der zu montierenden Ware müssen in dafür geeigneter Weise vorhanden sein. Stromanschlüsse sind in ausreichender Zahl mit Absicherung für uns kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Sofern wir die nachfolgenden Leistungen nicht gemäß unserem Auftrag entgeltlich erbringen, müssen bauseitig erbracht werden :
· Abhängemöglichkeiten in ausreichender Anzahl,
· geeignete, von uns freizugebende und ggf. mit uns abzustimmende Unterkonstruktion sowie baulicher Voraussetzungen für die Montage,
· erforderliche statische Berechnungen sowie öffentlichrechtliche Genehmigung für die Anbringung der von uns zu liefernden Ware,
· behördliche Genehmigungen für den Arbeitseinsatz unserer Mitarbeiter an Wochenenden, Feiertagen oder Nachts, sofern die Arbeiten in diesen Zeiten
durchgeführt werden sollen.

Sollte der Einsatz unserer Mitarbeiter aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht reibungslos gewährleistet sein, so werden anfallende Wartezeiten mit 60,00 EUR pro Stunde pro Mitarbeiter zzgl. Mehrwertsteuer und etwaiger Auslagen berechnet.

Sollten Vorleistungen des Kunden oder von Dritten für Sonderarbeiten nicht zum Einsatzzeitpunkt unserer Mitarbeiter geleistet sein, so werden diese Zusatzarbeiten gesondert berechnet, soweit wir sie vorab erbringen müssen, um unsere vertragsgemäße Leistung selbst erbringen zu können. Die entsprechenden Leistungen werden im Stundenlohn mit 60,00 EUR pro Stunde zzgl. Mehrwertsteuer/pro Person berechnet.

Mehrkosten aufgrund von Änderungen im Bauzeitenplan oder Mehrkosten, die durch die Verkürzung der uns ursprünglich für den Auftrag zur Verfügung stehenden Zeit entstehen, werden dem Auftraggeber berechnet.

Sind aus baustellenbedingten Vorgaben mehrere oder zusätzliche An-oder Abfahrten notwendig, so werden diese Mehrkosten mit 2,00 EUR pro Kilometer berechnet zzgl. der Personalkosten.

Unsere Montageangebote, die im Rahmen eines Gesamtauftrages von uns erstellt werden, gelten nur für die Montage aller bestellten Waren. Nimmt der Kunde nur Teilleistungen bezüglich der Montage in Anspruch, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Zuschlag zu verlangen. Eine vereinbarte Faltenfreiheit stellt grundsätzlich keine Garantieerklärung dar. Wir streben grundsätzlich eine Faltenfreiheit an, können sie allerdings nicht garantieren.

Spätestens mit der Gebrauchnahme unserer Arbeiten durch den Kunden gilt das Werk als abgenommen, wenn nicht schon vorher eine ausdrückliche Abnahme erfolgt ist.
Für Schäden und daraus resultierende zusätzliche Kosten, die durch unsachgemäße Weiterverarbeitung, bzw. Weiterverarbeitung durch Dritte, falsche Materialwahl, fehlerhaftes Handling, falsche Lagerung oder fehlerhafte Anbringung an anderen Objekten entstehen, übernehmen wir (digitaldruckpartner.at Florian Maier) keinerlei Haftung ebenso bei Transportverspätungen bzw. Transportschäden die nicht von uns vertreten sind. Schäden durch unsachgemäßen Transport werden im Rahmen der Transportversicherung des beauftragten Transportunternehmens zu den abgeschlossenen Geschäftsbedingungen reguliert, müssen aber sofort bei Zustellung schriftlich angezeigt werden. Danach erlischt jeglicher Anspruch.

6. Gewährleistung und Haftung

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den nachstehenden Bestimmungen.

Offensichtliche Mängel bzw. Beanstandungen müssen uns unverzüglich, nach Lieferung, schriftlich inkl. Belegfotos angezeigt werden.
Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, daß die Mängelrüge des Kunden nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend oder überhaupt unberechtigt gewesen sei.

Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht im Einzelfall eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart wird oder der Hersteller länger gewährleistet, ein Jahr, wenn der Kunde kein Verbraucher ist und zwei Jahre wenn der Kunde Verbraucher ist und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Keinerlei Gewährleistung übernehmen wir für Verschleißteile, wenn der Mangel sich als Verschleiß offenbart und der Verschleiß innerhalb der üblichen Verschleißzeit für das betreffende Teil eingetreten ist.

Gewährleistungsarbeiten führen wir grundsätzlich am Erfüllungsort in unserem Geschäftsbetrieb in 2103 Langenzersdorf durch. Sollte der Kunde das Kaufobjekt an einen anderen Ort verbraucht haben, so sind die Aufwendung nur in soweit von uns zu tragen, als sich die Kosten nicht erhöhen weil der Vertragsgegenstand an einem anderen als den Erfüllungsort verbracht werden. Sichert uns der Kunde zu, dass er die Reisekosten unserer Monteure vom Ort unserer Firma bis zu dem Standort der gelieferten Ware, Auslösung und Fahrtzeit bezahlt, sind wir auch bereit, die Gewährleistung am jeweiligen Standort der Ware zu erbringen, es sei denn, ein Einsatz am Standort der Ware ist uns unzumutbar oder technisch nicht machbar.

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm vereinbarte Garantien oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fehler oder Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren schadhaft, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Die Beseitigung des Mangels kann durch die Lieferung einer mangelfreien Sache mit dem zweiten Versuch oder durch Nachbesserung erfolgen.

Schlägt die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche. Insbesondere keine Schadenersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Sachschadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß, aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder bei vertraglichen Hauptleistungspflichten fahrlässig verursacht wurde oder es sich um Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen handelt oder eine Person getötet oder verletzt wurde.

In jedem Fall beschränkt sich unsere Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10 % des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder eine Person getötet oder verletzt wurde.

Wir sind zur Leistungsverweigerung berechtigt, solange der Kunde den unter Berücksichtigung eines Mangels geschuldeten Kaufpreisteil nicht bezahlt hat.
Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, oder gebrauchte Ware, wird insoweit zulässig unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Maßabweichungen bis 3 % liegen im Toleranzbereich und werden vom Auftraggeber akzeptiert.

Für Ware, die uns durch den Auftraggeber zur Bedruckung zur Verfügung gestellt wird, übernehmen wir für das Material und die Qualität keinerlei Haftung. Dies gilt sowohl für Bedruckmaterialien als auch für beigestellte Kleidungsstücke zum Bedruck.

Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits-und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie, Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten , haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen satt der Leistung; hiervor unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Abschnitt IV Ziff. 2 bis Abschnitt IV Ziff. 5 dieses Vertrages. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir, unseren gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.

7. Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen gelten vorbehaltlich der Deckungszusage durch den Kreditversicherer, ersatzweise Vorauszahlung bzw. Lieferung per Nachnahme.
Unsere Forderungen aus Lieferung und Leistung sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort und ohne Abzug zahlbar.
Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum sind mit 8 Prozentpunkten über dem jeweils gülitgen Basiszins der europäischen Zentralbank zu berechnen.
Soweit Skonto schriftlich gewährt wird, ist Voraussetzung, daß bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoberechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgebend.

Zur Annahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Bei Zahlung mit Schecks und Wechsel gilt die Zahlung erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlungseingang als gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.

Wir sind berechtigt, die Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderung aufgerechnet wird.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit diese Zurückbehaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7.1. Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit

Bei Ãœberschreiten der vereinbarten Zahlungsfristen und sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres Kunden stehen uns folgende Rechte zu:

· Von allen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in
Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten,
alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen
nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

· Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum von mindestens 8 Prozentpunkten über den jeweils gültigen Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

· Weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

Unseren Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Veränderungen in der Inhaberschaft, der Geschäftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Derartige Veränderungen in der Person oder den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden berechtigen uns nach unserer Beurteilung und Wahl, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen. Dies gilt auch für hereingenommene Wechsel, bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung der bestehenden Verträge zu verweigern.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor - Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Verarbeitung oder Montage erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit)Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an uns ab, wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen.

Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke Forderungseinzuges im Wege befügt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderung solange unmittelbar an uns zu bewirken als die Forderung von uns gegen den Kunden bestehen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum verwiesen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – ein Rücktritt vom Vertrag.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Langenzersdorf.
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unserer Firma ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus unseren Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinen Wohn-und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt österreichisches materielles Recht Die Anwendbarkeit des UB-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Anwendung eines einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.

Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar.

Im Fall von Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aufgrund eines Fernabsatzgeschäftes gilt: Der Auftragnehmer erkennt den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Streitschlichtung an:
Internet Ombudsmann, Margaretenstr. 70/2/10, 1050 Wien, www.ombudsmann.at

Gerichtsstand ist Langenzersdorf.

10. Auftragsabmachung

Alle Auftragsabmachungen, einschliesslich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen oder Einflüsse auf den Auftragsablauf durch den Auftraggeber oder auftragsbezogene Personen des Auftraggebers, z.B. Mitarbeiter, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erfolgt.


11. Besondere Regelungen zum Fernabsatzgesetz mit Verbrauchern iSd KSCHG

Unter Berücksichtigung jener Waren und Leistungen, die für den Kunden nach seinen individuellen Spezifikationen ( z.B. individuelle Druckdaten oder für den Kunden explizit angefertige Waren wie z.B. Displays, Plakatuafsteller, Leuchtrahmen und Pylone, Messewände etc.) angefertig werden, besteht für den Kunden ausdrücklich kein gesetzliches Rücktrittsrecht iSv §5 e KSchG. Des weiteren hat der Verbraucher kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.

In allen anderen Fällen haben Verbraucher iSd KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht von Fernabsatzgeschäften wie folgt:

Die Rücktrittsfrist vom Vertragsabschluss im Fernabsatz beträgt 14 Tage. Sie beginnt bei Lieferung von Waren mit deren Eingang beim Verbraucher, bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Tag des Auslösens der Frist (Vertragsabschluss bzw. Eingang beim Verbraucher) zählt nicht mit. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per Mail, Fax oder Brief an folgende Adresse erfolgten:

digitaldruckpartner.at
Florian Maier
Hauptplatz 20
3701 Grossweikersdorf
Fax: +43 (0)664 - 865 60 95
info@digitaldruckpartner.at

Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug der Auftragnehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen. Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Die Übernahme der Leistungen durch den Verbraucher ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
Die unmittelbar mit der Rücksendung verbundenen Kosten trägt der Verbraucher.
Ist der Auftraggeber kein Verbraucher iSd KSchG, so steht ihm kein Rücktrittsrecht zu.

Salvatorische Klausel:

Sollte einer dieser Bestimmungen oder Regelungen unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

 
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